
Foie Gras – Das Leid der Gänse
Für manche gilt es als absolute Delikatesse, für andere als Inbegriff menschlicher Ignoranz auf Kosten anderer Lebewesen – Foie Gras. Das Gericht ist höchstumstritten und die Produktion in vielen Ländern der Welt aufgrund tierschutzrechtlicher Probleme verboten. Trotz dessen ist es auch bei uns in Deutschland allgegenwärtig wahrzunehmen. Wie kann das sein? Dieser Frage soll im folgenden Beitrag auf den Grund gegangen werden.
Was ist Foie Gras eigentlich genau?

Foie Gras (franz.: Fette Leber) wird im deutschen Stopfleber genannt. Diese „kulinarische Spezialität“ aus der französischen Küche wird aus der krankhaft vergrößerten Leber junger Gänsen und Enten hergestellt. Um diese stark vergrößerte Leber zu erhalten werden den Tieren ab der 8. Lebenswoche mehrfach am Tag mit einem ca. 50cm langem Rohr insgesamt bis zu 1 kg Futtermais in den Magen gepumpt (dies entspricht umgerechnet auf den Menschen ca. 15 kg Spaghetti am Tag). So schwillt die Leber der Tiere durch die Verfettung innerhalb von zwei bis drei Wochen auf das 10-Fache des Normalgewichts an, bis es bereit für die Schlachtung ist. In freier Wildbahn können Gänse bis zu 20 Jahre alt werden. Nebenwirkungen dieser Prozedur sind gesundheitliche Folgen wie Atemnot, Halsverletzungen, Knochenbrüche, Leberblutungen und Herzversagen.1
Wie kann all das juristische Rechtfertigung finden?
In vielen Ländern der Welt ist die Produktion von Foie Gras aufgrund von Unvereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht verboten. Hierzu gehört neben Deutschland der Großteil der EU, aber auch Länder wie Argentinien, Indien und Teile der USA. In der Europäischen Union stellt die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere den Grundstein für dieses Verbot.
[…] Die Art des Fütterns und Tränkens darf den Tieren keine unnötigen Leiden oder Schäden verursachen und das Futter oder die Flüssigkeitsration darf keine Stoffe enthalten, die ihnen unnötige Leiden oder Schäden zufügen können.
Richtlinie 98/58/EG vom 20. Juli 1998, S. L 221/27
Um diese Richtlinie zu umgehen, ernannte Frankreich Foie Gras im Jahre 2005 zum nationalen Kulturerbe, wodurch die Produktion weiterhin erlaubt blieb und das Land heute der mit Abstand größte Produzent für Stopfleber weltweit ist.2 Aber auch Ungarn und Bulgarien führen unter Berufung auf kulturelle Traditionen und hoher wirtschaftlicher Relevanz die Produktion fort. So werden jährlich mehr als 24.000 Tonnen Stopfleber produziert und Unmengen in die gesamte EU exportiert, wo vielerorts doch ein nationales Produktionsverbot herrscht.3 Ob dies die gewünschte Wirksamkeit erzielt, wenn die Stopfleber stattdessen zu Tonnen aus dem Ausland importiert wird ist fraglich.
Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
§ 17 Nr. 2 b) TierSchG
Es ist verboten, einem Tier durch Anwendung von Zwang Futter einzuverleiben, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, […]
§ 3 Nr. 9 TierSchG
Verdeutlicht wird dieses Verbot auf bundesrechtlicher Ebene durch § 17 Nr. 2 b) TierSchG und § 3 Nr. 9 TierSchG. Während erstere Norm es verbietet einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen hinzuzufügen, verbietet letztere die Zwangsfütterung, also die konkrete Praxis die bei der Produktion der Stopfleber zum Einsatz kommt. Hinzu kommt, dass im Zuge der Stopfleberproduktion etwa 16 Millionen weibliche Küken direkt nach der Geburt lebendig geschreddert werden, schlichtweg, weil ihre Leber kleiner ist als die ihrer männlichen Artgenossen.4 Eine Praxis, die in Deutschland seit 2022 gem. § 4c I TierSchG verboten ist. Zwar gilt dieses Verbot laut Gesetz lediglich für Haushühner der Art Gallus Gallus, doch kann unter Berücksichtigung teleologischer Auslegung (also der Frage nach dem Sinn und Zweck der Norm) keine unterschiedliche Behandlung beider Arten gerechtfertigt werden. Es zeigt sich mithin deutlich, dass die Stopfleber mit unserem Rechtssystem keinen Einklang finden kann. Ein Umstand, der auch ein Importverbot rechtfertigen muss.
Call to Action
Diejenigen, die auf den Geschmack von Foie Gras nicht verzichten, aber dennoch Tierleid verhindern wollen können auf vegane Alternativen zurückgreifen, die es heutzutage glücklicherweise gibt. Darüber hinaus kann es wie immer helfen Aufmerksamkeit zu schaffen. Weise Freunde und Bekannte auf die Grausamkeit dieser Praxis hin, wenn das nächste mal Stopfleber auf der Speisekarte steht!
Foie Gras kann mit unserem Rechtssystem keinen Einklang finden. Aus diesem Grund, muss auch in Deutschland ein bundesweites Verbot, einschließlich des Imports von Stopfleber aus dem Ausland, umgesetzt werden!
- PETA, Foie Gras: Cruelty to Ducks and Geese, online verfügbar unter: https://www.peta.org/issues/animals-used-for-food/factory-farming/ducks-geese/foie-gras/ (zuletzt abgerufen am 02.05.2025). ↩︎
- Fesefeldt, Herstellung verboten, Import erlaubt: Einmal Foie Gras, bitte!, Legal Tribune Online 2020, online verfügbar unter: https://www.lto.de/persistent/a_id/41337 (zuletzt abgerufen am 02.05.2025). ↩︎
- Albert‑Schweitzer‑Stiftung für unsere Mitwelt, Stopfleberproduktion, 28.12.2017, online verfügbar unter: https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/stopfleberproduktion (zuletzt abgerufen am 03.05.2025). ↩︎
- Mirror Online, Shocking video shows hundreds of live birds crushed to death, Mirror Online, online verfügbar unter: https://www.mirror.co.uk/news/world-news/shocking-video-shows-hundreds-live-4468027 (zuletzt abgerufen am 03.05.2025). ↩︎